Europäische und nationale Entwicklung


CSR-Richtlinie
der EU

Die Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung wurde 2014 verabschiedet und musste bis Ende 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Seit 2017 ist Nachhaltigkeits-Reporting Pflicht für alle börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungs-unternehmen in der EU mit mehr als 500 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt.
www.csr-berichtspflicht.de

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie der EU, das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“, ist im April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Zum Gesetz

Initiative „Standards in Lieferketten“ von BMZ und BMAS

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) starteten im März 2015 die gemeinsame Initiative „Standards in Lieferketten“.
Gute Arbeit weltweit | Zukunftspapier von Bundesminister Dr. Gerd Müller und Bundesministerin Andrea Nahles (pdf)